Röntgen/Strahlenschutz ZÄ
Nach der seit 2002 gültigen Röntgenverordnung müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte alle fünf Jahre einen Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz erbringen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für Ihre Aktualisierung einhalten. Das Datum der Aktualisierung richtet sich nach dem Approbationsdatum bzw. Erwerb der Fachkunde (= Datum + 5 Jahre) oder dem Zeitpunkt der zuletzt erfolgten Aktualisierung der Fachkundedurch erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurse eines ermächtigten Fortbildungsanbieter.
Sollte im Hinblick auf Ihre „persönliche“ 5-Jahres-Frist kein fristgerechter Kurs angeboten werden, empfehlen wir Ihnen, einen früheren Kurstermin wahrzunehmen.
Die FAZH GmbH bietet geeignete Kurse für alle diejenigen an, die eine Aktualisierung fristgemäß nachweisen müssen. Die Kurse schließen mit einer gesetzlich geforderten Kenntnisnachweisprüfung ab.
Beachten Sie folgendes für die Wahl eines 5-stündigen Kurses:
Das Vorbereitungsskript + den Test zur Vorbereitung finden Sie in Ihrem Account über "Meine Akademie -> Kurs starten. Der Vorbereitungstest muss spätestens 1 Woche vor Kursbeginn erfolgreich absolviert sein, sonst ist eine Teilnahme an der Präsenz- oder Onlineveranstaltung nicht möglich.
Was sollte ich tun, wenn die letzte Aktualisierung schon länger als 5 Jahre her ist?
Liegt der von Ihnen gewählte Veranstaltungstermin nicht innerhalb der tagesgenauen 5-Jahresfrist dann füllen Sie bitte den Antrag auf verspätete Aktualisierung aus. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie von uns eine Email mit dem weiteren Vorgehen. Der Antrag auf verspätete Aktualisierung gilt nur wenn Sie in Hessen tätig sind.
Den Antrag finden Sie hier zum Download: https://www.fazh.de/downloads/antrag-verspaetete-aktualisierung