Röntgen/Strahlenschutz ZFA

Die seit 2002 gültige Röntgenverordnung sieht zwingend eine Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz der PraxismitarbeiterInnen vor, die einen „Röntgenschein“ besitzen und damit berechtigt sind, in der täglichen Praxis Patienten zu röntgen.

Wer muss die Kenntnisse aktualisieren?

Alle PraxismitarbeiterInnen, die auf Grund einer Ausbildung zum/zur ZahnarzthelferIn, künftig natürlich auch zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, oder durch anerkannte Schulungen zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz berechtigt sind zu röntgen.

Wann und wie oft muss aktualisiert werden?

Alle 5 Jahre, entscheidend hierbei ist das Ausstellungsdatum Ihres „Röntgenscheins“ bzw. das Datum der letzten Aktualisierung.

Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Das Anmeldeformular muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie für jede anzumeldende Person ein Anmeldeformular (Kopiervorlage). Bitte bestätigen Sie unbedingt durch Ankreuzen des Kästchens am Ende des Formulars, dass Sie den Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) besitzen und auf Verlangen vorlegen können, nur dann können Sie am Kurs teilnehmen.

Was sollte ich tun, wenn die letzte Aktualisierung schon länger als 5 Jahre her ist?

Liegt der von Ihnen gewählte Veranstaltungstermin nicht innerhalb der tagesgenauen 5-Jahresfrist dann füllen Sie bitte den Antrag auf verspätete Aktualisierung aus. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie von uns eine Email mit dem weiteren Vorgehen. Der Antrag auf verspätete Aktualisierung gilt nur wenn Sie in Hessen tätig sind.

Den Antrag finden Sie hier zum Download: https://www.fazh.de/downloads/antrag-verspaetete-aktualisierung

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